Einberufung des ordentlichen Unterbezirksparteitages 2025

Einberufung
Der Unterbezirksvorstand hat am 22.10.2024 beschlossen, den nächsten ordentlichen Unterbezirksparteitag
am Samstag, den 29. März 2025 ab 10.00 Uhr
in der Stadthalle Dransfeld (Am Bleichanger 13, 37127 Dransfeld)
durchzuführen.
Nachfolgend teilen wir einige Fakten zum Parteitag mit und bitten, diese zu beachten und die erforderlichen Meldungen fristgerecht vorzunehmen:
DELEGIERTE
Wir bitten um die Meldung der Delegierten:
Die Zahl der Delegierten errechnet sich aus der Mitgliederzahl, für die in den vier Quartalen 2024 Beiträge mit dem SPD-Bezirk abgerechnet wurden. Bei der Wahl der Delegierten zum Unterbezirksparteitag ist darauf zu achten, dass § 8 der Wahlordnung (Quotierung) eingehalten wird. Das gilt auch für die Ersatzdelegierten. Die Delegierten und Ersatzdelegierten müssen dem Unterbezirk bis spätestens 08.03.2025 gemeldet sein. Achtet bitte auch darauf, dass ihr keine Mitglieder des Unterbezirksvorstands als Delegierte wählt, diese sind bereits qua Amt Delegierte.
ANTRÄGE
Einreichungsfrist für die Anträge zum UB-Parteitag ist der 01.03.2025 (§ 5 Abs. 3 Organisationstatut Unterbezirk Göttingen). Antragsfrist für den Landesparteitag am 24.05.2025 ist der 21.03.2025. Anträge an den Landesparteitag direkt an den Landesverband senden (spd-niedersachsen@spd.de).
PERSONALVORSCHLÄGE
Personalvorschläge für die Wahlen zum UB-Vorstand, der Revisor*innen, der Schiedskommission, der Delegierten zum Bundes-, Landes-, und Bezirksparteitag, sowie dem Landesparteirat, bitten wir auf dem beiliegenden Formular an goettingen@spd.de bis spätestens 01.03.2025 zu senden. Kandidierende für den UB-Vorstand sollten wissen, dass jährlich rund 10 Sitzungen stattfinden und die Anwesenheit für die Arbeitsfähigkeit des UB-Vorstands wichtig ist.
Mit solidarischen Grüßen
Dr. Andreas Philippi
Unterbezirksvorsitzender
vorl. Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Festsetzung der Tages- und Geschäftsordnung
4. Konstituierung des Parteitages
- Präsidium
- Schriftführung
- Mandatsprüfungs- und Zählkommission
5. Grußworte
6. Geschäftsbericht des Unterbezirksvorstands
- des Vorsitzenden
- des Finanzbeauftragten
7. Bericht der Revisor*innen
8. Beratung des Leitantrages
9. Aussprache zu den Berichten und des Leitantrages
10. Entlastung des Vorstands
11. Bericht der Mandatsprüfungskommission
12. Beschluss über die Anzahl der Beisitzer/innen im neu zu wählenden Unterbezirksvorstand (§ 8 Abs. 1 Organisationsstatut des Unterbezirks)
13. Kandidatenvorstellung und Neuwahl des Unterbezirksvorstands
- Vorsitzende/r
- fünf stellvertretende Vorsitzende
- Finanzbeauftragte/r
- Schriftführer/in
- Bildungsbeauftragte/r
- Beisitzer/innen
14. Verabschiedung der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder
15. Wahl von drei Revisor/innen
16. Wahl der Schiedskommission
- Vorsitzende/r
- zwei stellvertretende Vorsitzende
- vier Beisitzer/innen
17. Delegiertenwahlen
- Bundesparteitag
- Landesparteitag
- Landesparteirat
- Bezirksparteitag
- Bezirksbeirat
18. Behandlung von Anträgen
19. Schlusswort
vorl. Geschäftsordnung
1. Stimmberechtigte Mitglieder des ordentlichen UB-Parteitages sind die 130 Delegierten der Ortsvereine, die gewählten Mitglieder des Unterbezirksvorstands und die Delegierten der Arbeitsgemeinschaften. Nur sie haben das Recht zur Teilnahme an Abstimmungen.
2. Die Beschlüsse des Parteitages werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Beschlüsse zum Statut bzw. zur Verabschiedung eines Statuts bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Für Wahlen gilt § 11 Abs. 4 des Bezirksstatuts. Sie erfolgen nach der Wahlordnung der SPD in der aktuellen Fassung.
3. Die Redezeit für Diskussionsredner/innen beträgt maximal fünf Minuten. Zur gleichen Sache erhält der/die Redner/in höchstens zweimal das Wort. Referenten/innen und Berichterstatter/innen erhalten das Wort außer der Reihenfolge zur sachlichen Berichtigung.
4. Wortmeldungen zur Aussprache sind schriftlich beim Präsidium einzureichen. Die Diskussions-redner/innen erhalten in der Reihenfolge ihrer Meldung das Wort.
5. Das Wort zur Geschäftsordnung wird außerhalb der Reihe der Wortmeldungen erteilt. Über Anträge zur Geschäftsordnung wird abgestimmt, nachdem ein/e Redner/in für und ein/e Redner/in gegen den Antrag sprechen konnten.
6. Anträge auf Schluss der Debatte oder Redeliste können nur von Delegierten gestellt werden, die zu dem Punkt, für den der Schlussantrag gestellt ist, noch nicht gesprochen haben.
7. Persönliche Bemerkungen sind nur am Schluss der Debatte oder einer Abstimmung zulässig.
8. Während eines Parteitages gestellte Sachanträge werden nur behandelt, wenn sie schriftlich beim Präsidium eingereicht und von mindestens 20 Delegierten des Parteitages aus den drei Delegiertengruppen nach Abs. 1 der Geschäftsordnung unterschrieben worden sind und wenn der Parteitag der Behandlung mit Mehrheit zustimmt.
9. Änderungen der Geschäftsordnung und der Tagesordnung während des Parteitages bedürfen der Zustimmung der Mehrheit des Parteitages.