Der Vorstand des SPD Unterbezirkes hat in seiner Sitzung am 10.11.24 die gegenwärtige Sachlage nach dem nunmehr rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen als unerträglich und nicht hinnehmbar bewertet.

„Die Rhumequelle als die größte Karstquelle Niedersachsen und zugleich eine der bedeutendsten Karstquellen Europas muss zum Wohl der Allgemeinheit ins Eigentum der öffentlichen Hand“, betont Bärbel Diebel-Geries, stellv. SPD Unterbezirksvorsitzende.

Auf Einladung des SPD Unterbezirkes besuchte am 16. Juni 2022 der damalige niedersächsische Umweltminister Olaf Lies gemeinsam mit Landrat Marcel Riethig und örtlichen Vertretern die Rhumequelle. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits die Ausübung des Vorkaufsrechtes beklagt.

Minister Lies betonte aus Sicht des Landes die regionale wie in diesem Fall auch die europäische Bedeutung dieser besonderen Karstquelle. Man, d.h. in diesem Fall Land Niedersachsen und Landkreis Göttingen, war sich einig, dass hier alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft werden müssten, um den Übergang der Rhumequelle in private Hand zu verhindern.

Der SPD Unterbezirk Göttingen hat kein Verständnis für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat im Oktober der Klage des Erwerbers wegen formaler Mängel des Bescheides zur Ausübung des Vorkaufsrechts stattgegeben. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem das verantwortliche Umweltdezernat der Kreisverwaltung aus juristischer Sicht keinen Sinn in der Einlegung von Rechtsmitteln gegen dieses Urteil sah.

Durch den nun als rechtmäßig erklärten Verkauf an eine Privatperson ist die Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele erschwert. Es besteht das Risiko, dass der Eigentümer eine naturschutzfachlich ausgerichtete Besucherlenkung nicht zulässt. Darüber hinaus hängt die Trinkwasserversorgung für 15.000 Menschen an der Rhumequelle.

Aus regionalpolitischer, aber auch übergeordneter Sicht muss ein drohender immenser Schaden für die Natur und die Gesellschaft abgewendet werden. Der SPD Unterbezirk fordert vom Kreistag wie von der Kreisverwaltung und den Gemeinden Rhumspringe und Herzberg und unter Einbindung des Landes eine Lösung zu finden, die Rhumequelle mit ihrer anerkannten Bedeutung in öffentliches Eigentum zu bringen und für die Gesellschaft zu sichern.