Wesemann bleibt 60 plus-Vorsitzender in Münden
In der Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft 60 plus im SPD Ortsverein Hann. Münden wählten die Mitglieder Anfang Mai 2017 für die nächsten zwei Jahre einen neuen Vorstand. Zum Vorsitzenden wurde Manfred Wesemann wiedergewählt, seine beiden Vertreter sind Richard Dzukowski und Axel Nelges. Schriftführer wurde Dieter Ruppert, Beisitzer/innen sind Ilona Bürman, Edgar Lindner, Brunhilde Natge, Karin Schob und Rita Wesemann.
Wesemann, der auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft 60 plus auf Unterbezirksebene ist, gab zu Beginn der Versammlung einen umfassenden Bericht über die durchgeführten Veranstaltungen und einen Ausblick auf die geplanten Aktivitäten.
So soll am 12.Juli 2017 eine Fahrt in das Uhrenmuseum nach Bad Grund und am 16. August eine Dampferfahrt auf der Weser (jeweils auch mit Kaffeetrinken) stattfinden. Gäste sind, wie bei allen bisherigen Veranstaltungen, dazu auch wieder herzlich willkommen. In den folgenden Monaten werden dann weiterhin aktuelle politische Themen und wichtige allgemeine Informationen für ältere Mitbürger/innen angeboten.
In der der Versammlung wurde auch die geplante Einführung der Tourismusabgabe in der Stadt Hann. Münden diskutiert. Die Diskussion zeigte, dass zum inhaltlichen Konzept und zu verfahrensrechtlichen Fragen noch Informations- und Klärungsbedarf besteht. Daher beantragte die Mitgliederversammlung einstimmig beim SPD- Ortsvereinsvorstand die Durchführung einer Mitgliederversammlung zu dem genannten Thema.
Zwischenzeitlich wurde die Zusage für die zeitnahe Durchführung einer Mitgliederversammlung im Ortsverein gegeben.
Schließlich informierte der Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt Wolfgang Langmack aus Göttingen in der Jahreshauptversammlung die AG 60 plus- Mitglieder noch über die Themen „Richtig erben und vererben“ / „Patientenverfügung“ / „“Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsvollmacht“. An zahlreichen Beispielen aus der Praxis machte er deutlich, wie wichtig diese „Vorsorgeentscheidungen“ für jeden einzelnen sind und worauf es dabei inhaltlich und verfahrensrechtlich ankommt, um eine rechtsverbindliche Wirkung und Sicherheit zu gewährleisten. Und manche der Anwesenden kamen zu der Erkenntnis, ihre bisherige „Vorsorgeplanung doch noch einmal gründlich zu überdenken“.