Parteitag SPD-Unterbezirk Göttingen 6. April 2019

Einführung von Paritätsgesetzen auf Landes- und Bundesebene

Antragsteller: Unterbezirksvorstand

Adressat: Bezirksparteitag, Landesparteitag, Bundesparteitag

Die SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, Gesetzesinitiativen für die Einführung Paritätsgesetzen auf den Weg zu bringen. Hierbei muss die paritätische Aufstellung von Frauen und Männern auf den Landeslisten für alle Parteien gesetzlich vorgeschrieben werden. Bei den Direktwahlen in den Wahlkreisen ist das von Thomas Oppermann vorgeschlagene Tandemmodell einzuführen.

Begründung

100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sind wir von einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in der Politik weit entfernt. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag ist von zuletzt 36,6 Prozent auf heute 31 Prozent gesunken. Der Anteil der weiblichen Abgeordneten im 18. Niedersächsischen Landtag ist auf 27,7 Prozent gesunken. Der Frauenanteil vor der letzten Landtagswahl betrug noch 31, 4 Prozent.

Nach 100 Jahren Frauenwahlrecht erleben wir aktuell einen Roll-back bei der Gleichstellung von Frauen. Der Erfolg der AfD begünstigt eine Entwicklung, dass unsere Parlamente wieder zu frauenfeindlichen Arenen werden. Die geringe Zahl von Parlamentarierinnen zeigt, dass eine Reform des Wahlrechts notwendig ist, um bei der politischen Repräsentanz von Frauen auf die tatsächliche Gleichstellung hinzuwirken. Ohne eine Änderung der Wahlgesetze geht es nicht.

Die SPD setzt sich für eine paritätische Besetzung von Frauen und Männern in den Parlamenten ein. Politik muss von Frauen und Männern in gleichem Maße gestaltet werden, damit alle Blickwinkel für gesellschaftliche Themen berücksichtigt werden. Eine Änderung der Wahlgesetze ermutigt und ermöglicht Frauen, sich in den politischen Diskurs und Entscheidungsprozess produktiv einzumischen. Das Wissen und Können von Frauen, die mehr als die Hälfte der Bevölkerung stellen, wird dringend gebraucht.

Die Quote fruchtet

Innerparteiliche Quoten bei den Listenaufstellungen, wie das Reißverschlussverfahren bei der SPD, sind erfolgreich. So sind SPD 41,8 Prozent der SPD Bundestagsabgeordneten Frauen, bei den Grünen sind es 58,2 Prozent und der Linken 53,6 Prozent. Bei den konservativen und rechten Parteien, wie bei der CDU/CSU, stellen die weiblichen Abgeordneten im 19. Deutschen Bundestag hingegen nur 19,9 Prozent, bei der FDP 22,5 Prozent und der AfD sogar nur 10,8 Prozent.

Im Niedersächsischen Landtag beträgt der Frauenanteil bei den SPD-Abgeordneten 34,6 Prozent und bei den Grünen 50 Prozent, beides Parteien mit Quote. Bei der FDP beträgt der Frauenanteil lediglich 27,3 Prozent, bei der CDU 18,0 Prozent und der AfD 11,1 Prozent.

Eine solche drastische Diskriminierung von Frauen in der Politik ist nicht mehr hinnehmbar. Sie muss durch Paritätsgesetze auf Landes- und Bundesebene behoben werden. Die Erfolgsaussichten für entsprechende Mehrheiten sind gut. Neben den Grünen und den Linken hat sich auch die CDU-Spitze für die Einführung eines Paritätsgesetzes ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt wegen der großen Zahl an Überhang- und Ausgleichsmandaten eine Reform des Wahlrechts auf Bundesebene.

Nach dem Vorbild des Ende Januar verabschiedeten ersten paritätischen Wahlgesetzes in Deutschland im Land Brandenburg, sollten in Niedersachsen und im Bund durch die SPD Wahlgesetze auf den Weg gebracht werden, die zur Aufstellung paritätischer Kandidatenlisten – also abwechselnd Frau – Mann, verpflichten. Ein solches Gesetz reagiert damit auf einen demokratischen Missstand: 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, mit dem Frauen als hälftiger Teil des Volkes und Souveräns sichtbar wurden, fehlt es immer noch an ihrer gleichberechtigten demokratischen Teilhabe.

Parität bei den Direktwahlkreisen

Eine weitere Ursache für die Unterrepräsentanz von Frauen in den Parlamenten liegt im Mehrheitswahlrecht mit den Direktwahlkreisen. Noch immer besetzen häufig die männlichen Platzhirsche die Kandidaturen für aussichtsreiche Direktwahlkreise.

Die Göttinger SPD unterstützt den Vorschlag des Bundestagsvizepräsidenten Thomas Oppermann, der die Einführung eines „Tandemmodells“ nach französischem Vorbild vorschlägt.

Danach werden zukünftig in den Direktwahlkreisen „Duos“ aus jeweils einer Frau und einem Mann gewählt. Dieses in Frankreich erfolgreiche Verfahren setzt jedoch eine Reduktion und Vergrößerung der Wahlkreise voraus.

Nach einem solchen Paritätsgesetz werden je zwei bisherige Bundestagswahlkreise zusammengefasst und auf separaten Listen je eine Frau und ein Mann gewählt. Die bisherige Zweitstimme auf den Landeslisten wird zur Drittstimme.

Den Direktwahlkreis gewinnt die Frau mit den meisten Stimmen und der Mann mit den meisten Stimmen. Diese müssten nicht zwingend der gleichen Partei angehören. Und nicht jede Partei müsste zwingend einen Mann und eine Frau pro Wahlkreis ins Rennen schicken.

Erst ein solches Paritätsgesetz mit einer verpflichtenden Frauenquote bei der Listenaufstellung und dem Tandemmodell im Direktwahlkreis sichert eine angemessene und paritätische Vertretung von Frauen in den Parlamenten.

Empfehlung der Antragskommission: Annahme