Antrag gestellt von Geschäftsführender UB-Vorstand
Adressat SPD-Bundestagsfraktion

Der UB-Parteitag am 20. April 2013 möge beschließen:

Der SPD-Unterbezirk Göttingen setzt sich für bezahlbares Wohnen in den Städten und Gemeinden ein und fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich nach einem Regierungswechsel für folgend Punkte einzusetzen:
• Bei Neuvermietungen darf die Miete um nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
• Bei Bestandsmieten wollen wir Mieterhöhungen auf max. 15 Prozent in vier Jahren begrenzen.
• Das Programm für Städtebauförderung und das Programm Soziale Stadt, das von Schwarz-Gelb zusammengestrichen wurde, muss wieder aufgestockt werden.
• Nach der Bundestagswahl soll ein Sonderprogramm zur Förderung von Wohnungsgenossenschaften aufgelegt werden.
• Die Wohnungsbaumittel des Bundes, die im Rahmen der Föderalismusreform bis zum Jahr 2014 direkt an die Länder fließen, müssen auch in Zukunft an die Länder fließen.
• Maklergebühren soll derjenige bezahlen, der den Makler bestellt.
Begründung
In Ballungszentren steigen die Mieten. Bezahlbare Wohnungen werden knapp. Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen finden in den Innenstädten keine Wohnungen mehr, die sie sich leisten können. Mieten müssen in Deutschland wieder bezahlbar sein. Viele Mieterinnen und Mieter müssen wegen explodierender Mietpreise ihre Stadtviertel verlassen und an den äußeren Stadtrand ziehen. Wohnen wird für immer mehr Mieterinnen und Mieter unbezahlbar. Bezahlbarer Wohnraum wird in zahlreichen Ballungszentren zum Lotteriegewinn.

Wir stellen uns gegen das Auseinanderdriften in reiche Viertel und abgehängte Nachbarschaften. Wir wollen Städte, in denen alle Bürgerinnen und Bürger miteinander leben. Das kommt nicht von selbst. Deutschland braucht wieder höhere Investitionen in das Wohnumfeld und in lebenswerte Nachbarschaften, um das Zusammenleben von Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Herkunft und aus unterschiedlichen sozialen Schichten zu verbessern.

Die Regelungen des mieterfeindlichen Mietrechtsänderungsgesetzes der schwarz-gelben Bundesregierung müssen rückgängig gemacht werden. Die Verdrängung von Mietern aus den angestammten Stadtteilen wird von der Bundesregierung in diesem Gesetz nicht gelöst, sondern bewusst in Kauf genommen: Bei Neuvermietungen können weiterhin ohne Begrenzung höhere Mieten verlangt werden, was in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmieten einfließt und damit zu erheblichen Mietsteigerungen im ganzen Viertel führt. Schwarz-Gelb macht einseitige Politik für die Interessen der Vermieter. Die Nöte der Mieterinnen und Mieter sind Merkel und Rösler egal.