Bundesregierung und Bundestag müssen NPD-Verbotsantrag stellen

Antrag gestellt von: Geschäftsführender UB-Vorstand
Adressat: Bundestag, Bundesregierung

Der UB-Parteitag am 20. April 2013 möge beschließen:

Der SPD Unterbezirk Göttingen begrüßt es, dass der Bundesrat einen Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt hat und fordert den Bundestag und die Bundesregierung dazu auf, ebenfalls Verbotsanträge zu stellen.

Begründung
Die Innenminister der Länder haben mehr als 1000 Seiten verwertbare Beweise gegen die NPD gesammelt. Daraus ergibt sich, dass die Partei antidemokratisch, fremdenfeindlich, antisemitisch und in Teilen gewaltbereit ist. Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aggressiv bekämpft. Die NPD organisiert in Verbindung mit Kameradschaften und anderen rechtsextremen Gruppen systematisch Menschenrechtsverletzungen. Der Staat muss eine klare Trennlinie ziehen zwischen freiheitlicher Demokratie und menschenverachtender Gewalt.

Es ist unerträglich, dass die NPD als Sammelbecken für Rechtsextreme, solange sie eine legale Partei ist, Anspruch auf Steuermittel hat.
Ein Verbotsverfahren der NPD gelingt aber nur, wenn auch der feste Wille dazu vorhanden ist. Deshalb ist es begrüßenswert, dass sich die Länderminister dazu entschlossen haben, diesen Weg zu gehen. Alle wissen, dass die Hürden für ein solches Verbotsverfahren hoch sind und sind sich ihrer Verantwortung für ein Gelingen des Verfahrens bewusst. Einstimmig hat der Bundesrat beschlossen, ein Verbotsverfahren einzuleiten.
Der SPD Unterbezirk Göttingen erwartet von der Bundesregierung im Interesse unserer Demokratie und in Verpflichtung gegenüber den Opfern rechtsextremistischer Gewalt, dass sie sich dem Verbotsverfahren anschließt und einen eignen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellt. Alle Verfassungsorgane sollten geschlossen und entschieden ihren Willen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zum Ausdruck bringen.