Beschluss (einstimmig) des Sonderparteitags des SPD-Unterbezirks Göttingen vom 01.03.2013
„Zukunftsfähige Kreisstrukturen schaffen – Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz vorantreiben“

Die Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz sowie die Stadt Göttingen haben seit über einem Jahr über eine Fusion verhandelt. Im Februar dieses Jahres ist Northeim aus den Verhandlungen ausgestiegen. Der Göttinger Kreistag hat mit den Stimmen von rot/grün den Landrat mit Verhandlungen über eine Zweierfusion mit dem Landkreis Osterode am Harz beauftragt.
Die Fusion der drei Landkreise wäre eine historisch einmalige Chance gewesen. Die drei Landkreise sind historisch, ökonomisch und gesellschaftlich stark verflochten und arbeiten seit Jahrzehnten gut und erfolgreich zusammen. Eine Dreierfusion hätte einen starken Landkreis in Südniedersachsen geschaffen, der die Region vorangebracht hätte.
Wir wollen diesen Zusammenschluss jetzt. Er steht wirtschaftlich, demografisch und regional auf einer sicheren Basis.
Der Zukunftsvertrag und eine Verschmelzung der Kreisverwaltungen bieten eine große Chance. Sie können dabei helfen die Abwärtsspirale von Entschuldung, Bevölkerungsverlust und einer Verschlechterung der Dienstleistungsqualität und einem Aushöhlen der kommunalen Daseinsvorsorge zu beenden und diesen Entwicklungen eine leistungsfähige Kreisstruktur entgegensetzen. Mit der Entschuldungshilfe des Landes von 77 Mio. Euro spart der neue Landkreis pro Jahr fast zwei Millionen Euro an Zinsen. Mit der Entschuldungshilfe
wird der neue Landkreis weniger Schulden haben als der Landkreis Göttingen vor der Fusion.
Außerdem kann die größere Kreisverwaltung langfristig Personalkosten einsparen und die Qualität der Dienstleistungen auch in Hann. Münden und Duderstadt dauerhaft aufrechterhalten. Der neue Landkreis wird mittelfristig einen Haushaltsausgleich erreichen und damit den Grundstein für einen langfristigen Schuldenabbau legen.
Allerdings dürfen der Zukunftsvertrag und die damit verbundene harte Konsolidierungskurs nicht dazu führen, dass der Landkreis in den Jahren danach wieder neue Schulden auftürmt.
Das Land und der Bund sind in der Pflicht für eine solide Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Außerdem hoffen wir auch den Südniedersachsen-Plan der neuen Landesregierung, den Stephan Weil als neuer Ministerpräsident zu Chefsachen machen will.
Mit den 100 Millionen Euro Fördergeldern bis 2020 muss in zukunftsorientierte Projekte wie den Breitbandausbau investiert werden. Das ländliche Raum muss attraktiv bleiben zum Wohnen und Arbeiten und das Oberzentrum Göttingen muss gestärkt werden.
Geschäftsgrundlage der Fusion ist, dass die Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Landkreis fair geregelt werden. Dabei streben wir an, dass das Land in Einvernehmen mit Stadt und Landkreis eine abschließende gesetzliche Regelung trifft. Dabei sollen sich die Verhandlungen an den Leitgedanken orientieren, die im Antrag des OV Göttingen Ost enthalten sind.
Aus der Perspektive des Landkreises Göttingen sind die Verhandlungen mit dem Landkreis Osterode am Harz erfolgreich abgeschlossen worden. Göttingen bleibt Kreissitz, der neue Landkreis soll den Namen Landkreis Göttingen führen. Der Sonderstatus der Stadt Göttingen bleibt erhalten, die Fusion muss auch zu einer Stärkung des Oberzentrums führen, das nach einer Fusion nicht schlechter gestellt werden darf. Von einer Fusion müssen alle profitieren.
Die kooperative Leitstelle wird in Göttingen angesiedelt. Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung mit der Stadt Göttingen bleibt erhalten und wird auf das gesamte Fusionsgebiet ausgeweitet. So wird die Stadt Göttingen die Zuständigkeit für das Gesundheitsamt auch nach der Fusion behalten, der neue Landkreis wird für das gemeinsame Veterinäramt zuständig sein. Der aus der Fusion entstehende Landkreis wird Optionskommune nach dem SGB II. Die Standorte der Berufsbildenden Schulen in Hann. Münden, Duderstadt und Göttingen bleiben erhalten, so auch die Kreisstraßenmeisterei mit ihrem Standort in Groß Schneen und das Feuerwehrzentrum in
Potzwenden.
Zur Verteilung der Verwaltungsaufgaben und des Personals wurde die Übereinkunft erzielt, dass bürgernahe Aufgaben auch weiterhin dezentral am Kreissitz, am Verwaltungssitz sowie den Außenstellen erledigt werden und somit die Außenstellen in Hann. Münden und Duderstadt dauerhaft erhalten bleiben. Die meisten zentralen Funktionen (Jobcenter, Jugendamt, Sozialamt, Veterinäramt, Schul- und Kulturamt, Bauamt, Umweltamt, Hauptamt,
Stabsstellen) sowie die Dezernatsleitungen und der Landrat werden am Kreissitz angesiedelt, so auch die Wirtschaftsförderung WRG. Ein Blick auf die Zahlen zeigt außerdem: Das Niveau der freiwilligen Leistungen kann erhalten werden. Somit kann der neue Landkreis auch wie im bisherigen Umfang die Göttinger Kulturinstitutionen Deutsches Theater und Göttinger Symphonieorchester und andere fördern. Das Finanztableau zeigt, dass die Erhöhung der Kreisumlage über die bestehenden 50 Punkte hinaus aus Gründen der Fusion bis einschließlich 2020 nicht erforderlich ist! Damit wird die Kreisfusion auch zu einem klaren Bekenntnis für starke Städte und Gemeinden. Von einer Fusion profitieren auch die Städte und Gemeinden.
Im Prozess der Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode sind die Verhandlungen über die Fusion von Volkshochschule Göttingen e. V. mit der Kreisvolkshochschule Göttingen abzuschließen und der Zusammenschluss herbei zu führen, damit mit der Fusion der beiden Landkreise auch die Fusion mit der Kreisvolkshochschule Osterode zu einer Volkshochschule Südniedersachsen erfolgen kann.
Der Parteitag spricht sich für eine Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz aus.