In der FAZ vom 6. November 2018 hat der Bundestags-Vizepräsident und Göttinger Abgeordnete Thomas Oppermann in einem Namensbeitrag einen Vorschlag für die Reform des Wahlrechts vorgelegt. Die Tatsache, dass 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts der Frauenanteil im Deutschen Bundestag von zuletzt 36,6 Prozent auf heute 31 Prozent gesunken ist, zeigt dass eine Reform des Wahlrechts notwendig ist, argumentiert Oppermann.

Eine der Ursachen für die schlechte Repräsentation von Frauen im Bundestag liegt im Mehrheitswahlrecht mit den Direktwahlkreisen. Oppermann schlägt deshalb das „Tandemmodell“ nach französischem Vorbild vor. Bei den dortigen Départementwahlen wird die Nominierung von „Binomen“ vorgeschrieben. Gewählt werden „Duos“ aus Frau und Mann. Dieses in Frankreich erfolgreiche Verfahren setzt eine Reduktion und Vergrößerung der Wahlkreise voraus. Nach einem solchen Paritätsgesetz werden je zwei bisherige Bundestagswahlkreise zusammengefasst und auf separaten Listen je eine Frau und ein Mann gewählt. Die bisherige Zweitstimme auf den Landeslisten wird zur Drittstimme.

Den Direktwahlkreis gewinnt die Frau mit den meisten Stimmen und der Mann mit den meisten Stimmen. Diese müssen nicht der gleichen Partei angehören. Und nicht jede Partei müsste zwingend einen Mann und eine Frau pro Wahlkreis ins Rennen schicken.

Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) im Unterbezirk Göttingen, Dr. Dagmar Schlapeit-Beck, begrüßt diesen Vorschlag von Thomas Oppermann ausdrücklich. „Nach 100 Jahren Frauenwahlrecht erleben wir aktuell einen roll-back bei der Gleichstellung von Frauen. Der Erfolg der AfD begünstigt eine Entwicklung, dass unsere Parlamente wieder zu frauenfeindlichen Arenen werden. Dieser Entwicklung tritt Thomas Oppermann durch einen umsetzbaren Vorschlag entgegen. Die Unterstützung der sozialdemokratischen Frauen hat er. Es ist zu hoffen, dass sich die übrigen demokratischen Parteien anschließen.“